Service-Ziel
Für Kinder über 5, aber unter 12 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen (einer Person im Alter von über 18 Jahren, die zivilrechtlich handlungsfähig ist) reisen, ist es erforderlich, den Unbegleiteten Kinderservice zu beanspruchen, ehe sie mit dem Flugzeug reisen.
Es besteht eine Obergrenze für 5 unbegleitete Kinder im Alter von 5 und unter 8 Jahren pro Flug; die Anzahl der unbegleiteten Kinder im Alter von 8 Jahren (inklusive des Tages ihres Geburtstags) bis 12 Jahren ist nicht eingeschränkt.
Die Mobile-Anwendung von Air China unterstützt die Anmeldung zum Service „Reise ohne erwachsene Begleitung“ nur für Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren auf Einzelflugstrecken mit Direktverbindung, an einem Tag umsteigbaren Flügen sowie auf Übernachtungs-Umstiegsflügen mit einer Gesamtumsteigezeit von maximal 5 Stunden (inklusive dieser Zeit) und einer Mindestwartezeit am Umsteigeort von 2,5 Stunden. Sofern ein Passagier eine Hin- und Rückfahrtkarte besitzt und den Service „Reise ohne erwachsene Begleitung“ für die gesamte Reiseroute in Anspruch nehmen möchte, muss für jede einzelnen Flugstrecke ein separater Antrag gestellt werden.
Die Anträge für den Service für unbegleitete Kinder für Passagiere, die mit mehreren Zielen reisen, müssen bei den Air China-Direktverkaufsbüros eingereicht werden.
Air China wird keine Kinder unter 5 Jahren oder taube/blinde Kinder unter 16 Jahren befördern, sofern sie alleine reisen.
Tarife
Inlandsflüge: Für Kinder ohne Begleitung im Alter von 5 und unter 12 Jahren fällt keine Servicegebühr an, wohingegen Passagiere im Alter von 12 und unter 18 Jahren eine Servicegebühr von 200 Yuan je Flugsegment zu zahlen haben.
Internationale und regionale Routen: Die Passagiere haben eine Servicegebühr von 260 Yuan pro Route zu zahlen.
Bei Flugreisen mit Umsteige- und Zwischenlandungen: Das Entgelt für den Service in Höhe von 260 Yuan pro Flugabschnitt ist vom Passagier zu zahlen und wird über die gesamte Reiseroute hinweg kumuliert.